Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Doppelhaushalt 2025/26 verabschiedet. Nach erfolgter Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird dieser Ende Januar/ Anfang Februar 2025 in Kraft treten. Zwönitz wird in den kommenden zwei Jahren fi- nanziell handlungsfähig und schuldenfrei bleiben. So weit, so gut und bis hierher ist alles tatsächlich Routine. Wer jetzt weiterliest wird aller- dings erfahren, dass sich die Vorzeichen geändert haben… Wir alle haben die Inflationsraten der letzten Jahre miterlebt. Auch un- sere Stadt konnte und kann sich davon nicht abkoppeln. In allen Berei- chen sind erhebliche Kostensteigerungen zu verzeichnen. Angefangen bei Personalkosten, über Dienstleistungen, Energie bis hin zu Umlagen z.B. an den Landkreis, alle Segmente sind betroffen. Zur Wahrheit ge- hört auch, dass sich die Steuereinnahmen der Stadt, ebenfalls inflati- onsbedingt, auf Rekordniveau bewegen. Dieses Schema, Kostensteige- rungen stehen deutliche Einnahmesteigerungen gegenüber, hat insbesondere im letzten Jahrzehnt vieles möglich gemacht und suggeriert auch jetzt auf dem ersten Blick eine heile Welt. Dem entgegen zeichnet die Vorschau auf die kommenden Jahre aller- dings ein anderes Bild. Selbst wenn die Steuerprognosen noch positiv ausfallen, so wird deutlich, dass die Schlüsselzuweisungen, Gelder, die die Stadt vom Land Sachsen erhält, in den kommenden Jahren spürbar zurückgehen werden. Neben Gewerbe- und anteiliger Einkommens- steuer sind die Schlüsselzuweisungen eine der drei Hauptfinanzie- rungsquellen der Stadt. Absehbar ist auch, dass wir uns, sofern sich die gesamtwirtschaftliche Situation nicht aufhellt, über kurz oder lang auf niedrigere Steuerein- nahmen vorbereiten müssen. Man muss weder Hellseher noch Rechen- meister sein, um zu erkennen, dass diese Szenarien Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben werden. Vor diesem Hintergrund war nun das Aufstellen des Haushaltsplanes tatsächlich keine Routine und stellt letztlich eine Zeitenwende dar. Schnell wurde klar, dass insbesondere die laufenden Kosten einen Ver- lust verursachen und mittelfristig die Liquidität aufzehren werden. An allen Stellen der Verwaltung wurde mit dieser Situation gerungen. Die einfache betriebswirtschaftliche Formel „Erträge hoch, Kosten runter“ trifft zwar die Sache im Kern, aber ist es auch so einfach wie es klingt? Soll in diesen schwierigen Zeiten der Hebesatz für die Gewerbesteuer erhöht werden? Wollen wir unsere erfolgreichen Feste einschränken? Welche Auswirkungen ergeben sich, wenn Stellen in der Verwaltung nicht nachbesetzt werden? Wie reagieren unsere Vereine, wenn die jahrelang praktizierte kostenlose Nutzung z.B. der Sporthallen aufge- hoben wird? Fragen über Fragen, denen sich erst Bürgermeister und Verwaltung, später dann der Stadtrat in verschiedenen Ausschüssen, bis hin zur finalen Entscheidung in der Stadtratssitzung stellen muss- ten. Dass sich die Stadträte diese Entscheidung nicht leicht gemacht haben, zeigen die vor und während der Stadtratssitzung eingebrachten Anträge aller Fraktionen. Die Stadträte wollten nochmals Details im Haushaltsplan schärfen, damit trotz der schwierigen Ausgangslage, ein für alle erträglicher Kompromiss gefunden wird. Schlussendlich wurde der Haushalt der kommenden zwei Jahre mit großer Mehrheit auf den Weg gebracht. Gleichwohl werden in der kommenden Zeit Veränderungen spürbar werden. Außer für die Berei-che Gebäudeverwaltung und EDV wurden alle Aufwandsbudgets wei-testgehend auf den Stand der Vorjahre eingefroren. Wegen der enorm gestiegenen Preise wird dies zur Folge haben, dass weniger Beschaffungen getätigt oder Dienstleistungen eingekauft werden können. An- dererseits sind alle Bereiche der Verwaltung aufgefordert, mögliche Einnahmesteigerungen auszuloten und umzusetzen. Schrittweise werden wir uns alle auf höhere Gebühren, Nutzungsentgelte, Eintrittsprei- se etc. einstellen müssen. Zweifellos schwierige, aber unumgängliche Schritte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern, aber auch um wichtige Leistungen der Stadt, beispielsweise unsere Bä- der weiter uneingeschränkt anbieten zu können. Trotz aller Maßnah- men werden voraussichtlich in den kommenden Jahren Verluste zu Bu- che stehen. Diese können zwar vorerst aus bestehen- den, buchhalterischen Rücklagen ausgeglichen werden, zwingen uns aber bereits jetzt zu handeln.

Natürlich wird sich auch die Investitionstätigkeit an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen müssen. Noch einmal mehr werden Projekte nur mit entsprechender Förderquote realisiert werden können. Bauvorhaben, die mit einem hohen Anteil an Eigenmitteln geplant sind, werden vorerst nicht umsetzbar sein. Prominentes Beispiel ist hier- für die vorgesehene Erweiterung der Schwimmhalle um ein Sauna- und Sportcenter. Die dramatisch gestiegenen Baukosten, in Verbindung mit einer nach oben gedeckelten Förderung, aber auch die zu erwartenden Betriebskosten, lassen eine Realisierung des Projektes auf absehbare Zeit nicht zu. Mit den noch für Investitionen vorhandenen Finanzmit- teln der Stadt möchten sich Stadtrat und Verwaltung auf dringende Projekte und solche mit hoher Förderung, sowie mit geringen Folge- kosten konzentrieren. Ergebnis dieses vorausschauenden Vorgehens: Trotz aller negativen Einflüsse können in den Jahren 2025/26 immer noch ca. 14 Millionen Euro investiert werden.

Als Fazit bleibt, dass zwar der Wind rauer wird, durch vorausschauen- des und beherztes Vorgehen die Situation aber beherrschbar ist. Ich bin überzeugt, dass es solche schwierigen Bedingungen manchmal auch braucht, um weiter erfolgreich zu sein. Denn sie bieten die Gele- genheit und die Verpflichtung inne zu halten, eingefahrene Gleise zu überdenken und zu korrigieren, lieb gewordene Annehmlichkeiten in Frage zu stellen und neue Wege zu gehen. Insofern bin ich zuversicht- lich, dass Zwönitz durch kluge und konsequente Entscheidungen aus eigener Kraft dieses Tal durchschreiten kann. Mit dem Haushaltsbe- schluss hat der Stadtrat die Voraussetzungen dafür geschaffen. Mit dieser hoffnungsvollen Aussicht, wünsche ich Ihnen und uns allen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr. Zwönitz im Dezember 2024

Text: Andy Kehrer Beigeordneter der Stadt Zwönitz Fachbereichsleiter Finanzen, Ordnung und Sicherheit, Gewerbe, Meldewesen, Standesamt, Bäder

Was wird neu im Jahr 2025?

Die durch unseren Beigeordneten Andy Kehrer dargestellte Haushalts-lage beinhaltet die ebenfalls in der letzten Stadtratssitzung des vergan- genen Jahres neu beschlossenen Satzungen und Entgeltordnungen. Diese weisen Änderungen aus, die 2025 in Kraft treten. Die kompletten Satzungen können auf unserer Homepage unter https://www.zwoenitz.de/bekanntmachungen nachgelesen werden. Nachfolgend nun komprimiert die wesentlichen Änderungen ab Januar 2025 auf einen Blick.

Gebührensatzung Bibliothek: der Jahresbeitrag für Kinder/Jugendliche erhöht sich von 3 auf 6 EUR ? der Jahresbeitrag für Erwachsene erhöht sich von 6 auf 12 EUR

Entschädigungssatzung ehrenamtliche Tätigkeit Entschädigungen bei Wahlen erhöhen sich pro Wahltag von 40 auf 60 EUR für den Vorsitzenden von 35 auf 45 EUR für den Stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführer von 30 auf 37,50 EUR für Beisitzer und Wahlhelfer

Entgelte für die Nutzung der Schwimmhalle für nicht ortsansässige Schulen von 60 EUR auf 75 EUR je Doppelbahn für sonstige Nutzer von 30 EUR auf 37,50 EUR je Einzelbahn oder Hubboden

Weiterhin wurde die Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewer- besteuer beschlossen. Obwohl die Hebesätze unverändert bleiben, muss ab 2025 die Grundsteuer neu berechnet werden. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grund- steuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Die bereits zum größten Teil zugegangenen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes sind die Grundlage für die Grundsteuerbescheide der Stadt Zwönitz, welche weitestgehend zu Beginn des Jahres 2025 ver- sandt werden. Die Stadt ist an die vom Finanzamt erlassenen Messbe- scheide gebunden. Grundstückseigentümer müssen sich bei Fehlern oder Unklarheiten im Messbescheid immer an das zuständige Finanz- amt wenden. Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändert sich in den meisten Fällen. Sie wird den Einwohnern mit den neuen Grund- steuerbescheiden verbindlich mitgeteilt. Von daher ist es erforderlich, dass etwaige für die Zahlung der Grundsteuer verwendeten Daueraufträge bis Ende Januar 2025 beim Kreditinstitut des Steuerpflichtigen gelöscht werden müs- sen. Wir empfehlen dafür zukünftig das SEPA-Verfahren für die Zahlung der Grundsteuer zu nutzen. Wer bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Grundsteuer bei der Stadt Zwönitz eingereicht hat, muss nichts unternehmen. Das SEPA- Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter.

Ortschaftsräte erhalten neue Aufgaben und eigene Budgets

Einer Änderung der Gemeindeordnung entsprechend beauftragte der Stadtrat die sieben Ortschaftsräte mit der dauerhaften Erledigung fol- gender Aufgaben: • die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigun- gen in der Ortschaft; • die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimat- pflege und des Brauchtums in der Ortschaft; • die Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften; • die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschafts- angelegenheiten. Für die eigenständige Erfüllung dieser Aufgaben wurden entsprechen- de Finanzbudgets auf Grundlage der Einwohnerzahlen im Haushalts- plan bereitgestellt. Somit können die Ortschaftsräte in Zukunft selbst entscheiden, wofür das Geld, welches sich aus Finanzmitteln und Bau- hofleistungen zusammensetzt, genutzt werden soll.

Beteiligung auch ortsansässiger Vereine an den Betriebskosten der Sportstätten

Dass die Vereine, die kostenlos die kommunalen Turnhallen nutzen, an den Nebenkosten künftig beteiligt werden müssen, wird nicht ausbleiben. Auf- grund der Haushaltslage sollte diese Beteiligung schon ab nächstem Jahr im Gesamtvolumen von 10.000 Euro umgesetzt werden. CDU, AfD und die FWG stellten den Antrag, diese Beteiligung erst ab 2027 für die Vereine umzusetzen. So hat die Verwaltung die Möglichkeit, eine nachvollziehbare Berechnung auszuarbeiten und die Vereine können mit reichlich zeitlichem Vorlauf die künftigen Kosten in den Vorständen und mit den Mitgliedern thematisieren und sich auf die Mehrbelastung einstellen. Da die Einnahmen aus der Nebenkostenbeteiligung schon Bestandteil der Haushalte 2025/2026 war, schlug man als Gegenfinanzierung den Verzicht aller Stadträte auf die geplante Erhöhung der Aufwandsent- schädigung vor. Diesem Vorschlag folgten alle Ratsmitglieder einstim- mig. Weiterhin verzichten die o.g. Fraktionen auf die ihnen zustehen- den Gelder, die in der Fraktionsentschädigungssatzung beschlossen wurden. Sollten die Fraktion Die Linke/ SPD und Mut für Zwönitz eben- falls auf die Fraktionsgelder verzichten, wäre die Gegenfinanzierung für den gestellten Antrag abgesichert und die Vereine noch zwei Jahre von der Betriebskostenbeteiligung befreit.