Während ein Teil junger Menschen wahrscheinlich mit hämischem Spaß Aufkleber des Fußballclubs Erzgebirge Aue an Laternen und Straßenschildern anbringt, verfällt ein sehr großer Teil der Bevölkerung in missmutiges Unverständnis bei der Betrachtung der Verunstaltungen. Nicht nur, dass es hässlich aussieht, notwendige verkehrsrechtliche Beschilderungen können dadurch auch unkenntlich gemacht werden. Es handelt sich auf jeden Fall um eine Sachbeschädigung von Allgemeingut und wird strafrechtlich verfolgt. Insgesamt 22 Anzeigen wurden in den letzten zwei Jahren aufgenommen. Die Sachbeschädigungen belaufen sich auf Tausende Euro, die man durchaus auch sinnvoll für einen guten Zweck einsetzen könnte. Vielleicht reift ja diese Erkenntnis inzwischen auch in dem 14-jährigen Jugendlichen, der gerade vier Wochen unserem städtischen Bauhof hilft, die Aufkleber wieder zu entfernen. Der Jugendliche wurde von der Polizei bei einer „Klebeaktion“ zum wiederholten Mal gestellt und arbeitet seine Strafe nun ab. Hoffentlich bewirkt diese erzieherische Maßnahme doch die Erkenntnis, dass Beschädigungen durch Aufkleber sinnfrei und ärgerlich sind. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Graffiti- Sprüher. Sachdienliche Hinweise für „Kleber-Täter“ oder Sprayer nimmt unser Ordnungsamt gerne entgegen.