Die Frage einer Zwönitzer Bürgerin zur Einwohnerversammlung am 7. Oktober im Brauerei-Gasthof, was aus den Wunschzetteln im Rahmen der MDR-Weihnachtstour 2019 geworden ist, wollen wir hiermit noch einmal für alle beantworten. Wir haben in vielen Ausgaben des Zwönitzer Anzeigers immer wieder die Wunschzettel thematisiert, oft einen Anlass genommen, um auf einen besonderen Wunsch einzugehen oder ein separaten Artikel geschrieben, wenn der Wunsch eine umfangreichere Antwort erforderte. Ca. 90% haben wir direkt oder indirekt über diesen Weg beantwortet. Nicht jedem Wunsch kann man Hoffnung auf Umsetzung geben, wie zum Beispiel eine große Rutsche vom Ziegenberg oder einen eigenen Zoo. Auf die konkrete Nachfrage der Bürgerin nach mehr Zebrastreifen in der Stadt möchten wir aber die Antwort nicht schuldig bleiben: Grundsätzlich ist es so, dass Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) eine von mehreren Möglichkeiten zur Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn sind. Für die Anordnung von Fußgängerüberwegen müssen jedoch örtliche und verkehrsrechtliche Voraussetzungen vorliegen. Generell dürfen Fußgängerüberwege nur angelegt werden innerhalb von geschlossenen Ortschaften, auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h und nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Fußgängerüberwege dürfen vor allem nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen (Ampeln) sowie in Tempo 30 Zonen angeordnet werden. Hinsichtlich des Wunsches eines Zebrastreifens auf der Langen Gasse kann der Wunsch leider, aufgrund der o.g Voraussetzungen, nicht umgesetzt werden. Die Lange Gasse befindet sich in einem Zone 30 Gebiet, demnach ist die Anordnung dort ausgeschlossen. Ebenso kann auf der Grünhainer Straße nach den jetzigen baulichen Gegebenheiten kein Fußgängerüberweg eingerichtet werden, da der beiderseitige Gehweg nicht vorhanden ist. Bezüglich der Bahnhofstraße wäre eine Anordnung nach den o.g. Voraussetzungen möglich, jedoch ist die Bahnhofstraße eine Staatsstraße und demnach ist das Landratsamt Erzgebirgskreis für alle verkehrsregelnden Maßnahmen zuständig. Wir werden den Wunsch jedoch dorthin weitergeben. Ein kleiner Lichtblick zeichnet sich vor Schulen ab. Hier ist eine Änderung der Gesetzeslage in Sichtweite. Der Wunsch eines Zebrastreifens vor der Grundschule in Brünlos wird daher aktuell seitens des Landratsamtes geprüft. Neuigkeiten auf erfolgreiche Umsetzung würden wir umgehend über diesen Kanal veröffentlichen.