Foto: Alexander Richter kümmert sich als Leiter der öffentlichen Erhebungsstelle um alle mit Zensus in Verbindung stehenden Abläufe. Er freut sich auf hoffentlich regen Zuspruch bei der Suche nach Erhebungsbeauftragten.

Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für künftige Planungen und Entscheidungen zu haben, ist dieser regelmäßige Abgleich der Bevölkerungszahl unerlässlich. Unter anderem können Infrastrukturmaßnahmen, wie beispielsweise der Bau von Schulen und Kindertagesstätten besser geplant, wichtige Daten für die Wissenschaft und Forschung erhoben und Datengrundlagen für vielerlei amtliche Statistiken gewonnen werden. Die aller zehn Jahre erhobenen Daten werden strikt geheim gehalten. Durch das gesetzlich verankerte Rückspielverbot ist sichergestellt, dass die erhobenen Angaben nicht für andere als statistische Zwecke verwendet werden. In erster Linie werden hierfür Daten aus bestehenden Verwaltungsregistern herangezogen, sodass die Mehrheit der Bevölkerung hiervon keine Notiz nimmt. Auf Grundlage der EU-Verordnung (EG) Nr. 763/2008, wird die registergestützte Bevölkerungszählung durch Stichproben e

Zensusgebiet der Erhebungsstelle Zwönitz

Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards. Das Statistische Bundesamt ist dabei für die Entwicklung der benötigten technischen Anwendungen verantwortlich. Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland, in Sachsen konzentriert sich das Statistische Landesamt in Kamenz. Die Bundesländer erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Vor Ort in den Kommunen erfolgt die Organisation und Umsetzung. Die Stadt Zwönitz nimmt diese Aufgabe stellvertretend für Städte und Gemeinden der Region wahr. Im Elterleiner Rathaus ansässig, kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Erhebungsstelle – eine von 48 in Sachsen, darunter sieben im Erzgebirgskreis – eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bilden Erhebungsbezirke und teilen die Erhebungsbeauftragten darin ein. Ebenso werfen die Damen und Herren ein stets waches Auge auf die Qualität der Erhebungen und stellen zugleich den Datenschutz sowie die Informationssicherheit fortlaufend sicher. Ebenso befinden sich in deren Verantwortungsbereich die Kontrolle der Erhebungsunterlagen sowie die Kontaktaufnahme mit säumigen auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, sodass am Ende die Erhebungsunterlagen vollständig an das Landesamt übermittelt werden können. Es werden neben den Stadtgebieten von Thalheim, Elterlein, Grünhain-Beierfeld und Zwönitz, die Gemeinden Auerbach, Burkhardtsdorf, Gelenau wie auch Gornsdorf betreut.

Zugleich bedarf es für diese herausfordernde Aufgabe der Unterstützung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die als ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte vor Ort die Befragungen durchführen. Ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 werden die „Erhebungsbeauftragten“ genannten Interviewerinnen und Interviewer in ganz Deutschland unterwegs sein, um die Befragungen für den Zensus 2022 durchzuführen. Sie befragen die zuvor durch Stichproben ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und geben Hilfestellung bei der Datenerfassung mittels eines (Online-) Fragebogens. Auf ihrem Einsatz werden die Interviewerinnen und Interviewer in einer Schulung umfassend vorbereitet. Sie werden anschließend auf die Wahrung des Datenschutzes, des Statistikgeheimnisses und der Geheimhaltung der gewonnenen Erkenntnisse schriftlich verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach der Erhebung weiter fort. Zudem werden alle Bewerberinnen und Bewerber von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien geprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Ab Mitte Mai bis Ende Juli befragen die Erhebungsbeauftragten in Haushalten und Wohnheimen. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit. In freier Zeiteinteilung können bzw. sollen die Erhebungsbeauftragten auch nach Feierabend bzw. am Wochenende Interviews durchführen. Für ihren Aufwand erhalten die Freiwilligen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von durchschnittlich 450 Euro ausgezahlt. Die Erhebungsbeauftragten suchen die zugewiesenen Anschriften im Vorfeld auf und kündigen sich schriftlich bei den Bürgerinnen und Bürger an. Sie führen kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen durch. Für die Befragten besteht dabei eine Auskunftspflicht. Zum angekündigten Termin stellen sie vor Ort Fragen zur Person und ggfls. weiteren Haushaltsmitgliedern und übergeben anschließend Online-Zugangsdaten für die Beantwortung weiterer Fragen. Der Online- Fragebogen ist im Zensus 2022 erstmals die bevorzugte Auskunftsmethode. Dieser sichert eine hohe Qualität der Daten bei gleichzeitiger Schonung der Ressourcen. Für den Zugang zum Fragebogen ist keine App oder besondere Software notwendig. Sollten die Einwohnerinnen und Einwohnern keine Möglichkeit haben, den Fragebogen Online zu beantworten, füllen Sie die Daten auf einem Papierfragebogen aus.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie als Erhebungsbeauftragte den ZENSUS 2022 in Sachsen aktiv unterstützen?

Sie erreichen uns unkompliziert: • per Mail an: zensus.zwoenitz@statistik.sachsen.de • telefonisch: 037349 979094 • über das Kontakt-Formular auf www.zwoenitz.de/zensus

Wir bedanken uns vorab für Ihr Interesse sowie eine mögliche Bereitschaft für dieses wichtige Ehrenamt. Weitere Informationen zum ZENSUS 2022, Aktuelles, Hintergründe und verständliche Erklärvideos finden Sie im Internet unter https://www.zensus2022.de, sowie in den sozialen Medien bei Twitter und Facebook.

Hier gibt es alle Informationen zum Zensus

Außerdem die Möglichkeit zur Bewerbung als Erhebungsbeauftragte/r