Am 27. Juni fanden sich 19 von 25 stimmberechtigten Ratsmitgliedern in der Brauerei Zwönitz zusammen, um weitere Entscheidungen für das Zwönitzer Stadtgeschehen zu treffen. Zunächst eine erfreuliche Entwicklung: Drei Kaufverträge für das Wohngebiet „Am Brünloser Freibad“, die aufgrund der unsicheren Entwicklungen im Energie- und Bausektor rückabgewickelt wurden, haben neue Käufer gefunden. Diese Parzellen wurden an drei junge Familien aus Stollberg und Thalheim verkauft, die eine Bauverpflichtung innerhalb der nächsten zwei Jahre damit eingegangen sind. Nun steht in diesem Wohngebiet nur noch eine Parzelle zum freien Verkauf. Freie kommunale Bauparzellen gibt es ausschließlich in Hormersdorf im Wohngebiet „Obermichelbacher Straße“. Interessenten können sich in der Stadtverwaltung unter Telefon: 037754- 35128 bei Josef Weisbach über die näheren Details informieren. Auch der Bau im und am SPEICHER schreitet voran. So wurden in dieser Sitzung drei weitere Vergaben beschlossen. Die Bauamtsleiterin Ute Hahn informierte in diesem Zusammenhang darüber, dass im August die Außen-und Dacharbeiten abgeschlossen und somit das Gerüst abgebaut werden kann. Interessant war auch der Tagesordnungspunkt, in dem die neue Polizeiverordnung diskutiert wurde. „Aller zehn Jahre sollte diese auf den „Prüfstand“ gestellt werden“, so der Beigeordnete Andy Kehrer. Obwohl bereits im Technischen Ausschuss vorberaten und dem Stadtrat das Ergebnis empfohlen, wurde u.a. die Diskussion über die Regelung von Feuerwerken einmal neu entfacht. Die Stadträtin Heike Oelschlägel stellte den Antrag, Feuerwerke ausschließlich auf Stadt-und Dorffeste zu beschränken. Da acht Stimmen dafür und acht gegen diesen Antrag stimmten, konnte die erforderliche Mehrheit dafür nicht gefunden werden (Enthaltungen beeinflussen das Ergebnis nicht). Die weiterführende Diskussion nahm Stadtrat Stephan Wappler dann zum Anlass, erneut einen Antrag zu stellen, mit dem Inhalt, die Feuerwerke auf Stadt-und Dorffeste sowie auf Schul-und Vereinsfeste zu beschränken. Mit diesem Vorschlag waren elf Mitglieder einverstanden. Fünf dagegen. Für die Bürgerinnen und Bürger von Zwönitz bedeutet das, dass ab Januar 2024 keine privaten Feuerwerke mehr genehmigt werden. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028 abgestimmt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Sieben von neun vorgeschlagenen Personen erreichten die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder. Deren Namen werden nun öffentlich ausgelegt und danach entscheidet eine Wahlkommission am Landgericht, welche der von den Kommunen vorgeschlagenen Personen ab 2024 in Verhandlungen bei den Amts- und Landgerichten teilnehmen dürfen. Unter dem letzten Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ brachte Bürgermeister Wolfgang Triebert eine Information ein, in der es um die aktuell kurzfristigen Buchungsfenster für den Einkauf von Energie für kommunale Einrichtungen ging. Diese betragen teilweise nur eine Stunde. Insgesamt kann es sich beim Einkauf schnell um eine Differenz von über 50 T EUR handeln. In dieser aktuellen Situation kann man keinen Stadtratsbeschluss erwirken, so der Bürgermeister. Daher warb er um Vertrauen in die Verwaltung für derartige Einkäufe eine sachgerechte Entscheidung zu treffen, auch ohne Stadtratsbeschluss. Dieses Vertrauen wurde ihm ausgesprochen. Die nächste Sitzung findet am 1. August im Brauerei Gasthof in Zwönitz statt.