Hoch vom Sofa und auf in die Innenstadt! Es gibt wieder eine Osteraktion, um auf die vorhandene Vielfalt u.a. von Einzelhandel und Gastronomie aufmerksam zu machen. Die „Suche nach dem Goldenen Ei“, die „Zwönitzer Hasenjagd“ und letztes Jahr die Aktion „Zwönitz famos – die Hühner sind los“ haben zahlreiche Zwönitzer und Gäste in die Innenstadt gelockt. In diesem Jahr sollen es die „Schäfchen“ schaffen.

Boutiquen, Lebensmittelläden und zahlreiche Fachgeschäfte – all das gibt es noch in den Straßen rund um den Marktplatz. Ja, wir haben vertraute Läden verabschieden müssen, durften aber auch neue begrüßen. In Zeiten der fernen Online-Bestell-Welt sollten wir den Blick auf uns und unser Zwönitz schärfen. Daher soll die Aktion erneut einladen, sich das Angebot der Innenstadt wieder einmal vor Augen zu führen.

Nutzen Sie den nahenden Frühling. Gehen Sie mit Freunden oder der Familie in der Innenstadt bummeln und „suchen“. Neun süße Schäfchen aus Ton, die in diesem Jahr wieder von der Zwönitzerin Elke Tretner getöpfert wurden, wollen in den Schaufenstern der Innenstadt „gefunden“ werden.  

Neben den Tonschäfchen tummeln sich aber auch zauberhafte selbst gebastelte Schäfchen aus der Tagespflege Am Mühlberg der EKH, der Tagespflege der Diakonie der Franz-Schubert-Straße 9, der Tagespflege „Am Eisenweg“ Anne Börner & Doreen Kempt GbR in Brünlos, dem Hort Goethe-KidZ, der Kita „Regenbogen“ und der Kita „De Huthiebelknepp“ aus Hormersdorf. Ein ganz herzliches Dankeschön für diese liebevoll gestalteten Arbeiten!!!

Immer drei Schäfchen sind bei jedem Teilnehmer, also in knapp 80 Schaufenstern versteckt. Entweder drei gebastelte oder zwei gebastelte mit einem Ton-Schaf. Die Suchaktion beginnt am 11. März und endet am 7. April 2024. Und nachfolgend nun die entscheidenden neun unserer insgesamt über 200 charmanten Schafe vorgestellt:

Petra Perle
Bella Bluma
Gernot Glocke
Mops Möhre
Mama Mia
Fritz Feger
Hertha Hut
Rüdiger Rain
Kuschel Konni

Wer alle neun Ton-Schafe gefunden hat, kreuzt die Fundorte auf der Karte an (siehe unten). Die Liste kann dann in den Rathausbriefkasten oder den des Stadtbüros (Annaberger Str. 7) geworfen werden. Oder einfach hier weiter unten teilnehmen und online die richtigen Standorte ankreuzen.

Einsendeschluss ist der 07. April 2024. Aus den richtigen Einsendungen werden drei Gewinner gezogen, die sich über einen „Zwönitzer“- Gutschein freuen dürfen.

Wir wünschen allen nicht nur viel Spaß beim Suchen, sondern auch beim Bewundern! Denn die Innenstadt wird wieder von den Gewerbetreibenden und den Privateigentümern frühlingshaft geschmückt. Die Vorbereitungen für die wunderschönen Osterbrunnen laufen ebenfalls auf Hochtouren und so kann jeder fröhlich in den Frühling starten.

Hier gibt es den Flyer zum herunterladen und Ausdrucken.

Hier die neun richtigen Fundorte auswählen, Daten eingeben und auf Absenden drücken.

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel von

Stadt Zwönitz
Markt 6
08297 Zwönitz

, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.


Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 07.03.2023 07:00 Uhr bis zum 07.04.2023, 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online und per Abgabe des Flyers die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.


Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig (online oder als gedruckter Flyer). Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Email-Adressen / mehrere Flyer zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.


Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.


Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben:

3x 20,00 Euro als „Zwönitzer“-Gutschein

Die Entscheidung über den Gewinn fällt das Los unter allen gültigen Einsendungen.

Ist der Wettbewerb mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer zum Wettbewerbg, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Die Gewinner des Wettbewerbs werden zeitnah über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.


Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.


Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen Happy Contests GmbH dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen muss.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Gewinnspiel App angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Website www.zwoenitzer-anzeiger.de.

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.