
Vermehrt müssen wir auf Gehwegen, Grünflächen sowie Wander-/ Radwegen Verunreinigungen durch Hundekot feststellen. Verschmutzungen durch Hundekot bieten leider nicht nur einen unerfreulichen Anblick sondern können auch Krankheiten übertragen, so dass gesundheitliche Gefahren zum Beispiel für spielende Kinder nicht auszuschließen sind. Deshalb möchten wir auf folgende Verhaltensregeln hinweisen:
Es ist ganz klar, dass ein Hund auch mal sein „Geschäft“ verrichten muss. Jedoch gehört Hundekot nicht auf Flächen, die regelmäßig von Menschen genutzt werden. Leidtragende sind unter anderem Spaziergänger, die in den Hundekot hineintreten oder unsere Bauhofsmitarbeiter, die beim Säubern der Stadt oder Bearbeiten der Grünflächen hineingreifen. Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden.
Also achten Sie bitte darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Flächen die regelmäßig von Menschen genutzt werden sind dafür tabu. Sollte Ihr Hund dennoch an einer der Stellen sein „Geschäft“ erledigen, sind Sie gemäß des § 5 der Polizeiverordnung der Stadt Zwönitz dazu verpflichtet, den Kot zu entsorgen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu entsorgen.
Hundekot gehört in die Restmülltonne, da dies Abfall ist. Wenn Sie beim Gassi gehen einfach Ihre Kotbeutel oder einen der Kotbeutel aus den zahlreich vorhandenen Hundekotstationen mitnehmen würden und dann damit auch den Kot Ihres Vierbeiners beseitigen, tragen Sie dazu bei, unsere Stadt und die Ortsteile sauber zu halten. Vielen Dank!
Ihr Ordnungsamt und Bauamt Zwönitz


