
Der Lehmbach-Wald – Karte zur Orientierung 9
Die Familien von Schönberg galten für mehrere Jahrhunderte als Erb-, Lehnund Gerichtsherren von Niederzwönitz, was auch bedeutete, sie waren die größten Grundbesitzer. Zwei große, zusammenhängende Waldgebiete waren in ihrem Besitz. Zum einen das Waldgebiet im Streitwald, zum anderen das Waldgebiet am Leimbzw. Lehmbach. Das letztere wird in den alten Niederzwönitzer Gerichtsbüchern als der herrschaftliche Lehmbach-Wald bzw. die herrschaftliche LehmbachWaldung bezeichnet. 7
Die Fluren der Niederzwönitzer Bauern können als langgestreckte Rechtecke angesehen werden. Wenn ein Gutsbesitzer z.B. seinem Sohn das Gut als Erbe überließ, wurden die Grenzen dieses Gutes angegeben. Erst um 1840 erfolgte eine genaue flächenmäßige Erfassung der Wiesen, Felder und Wälder und die Vergabe von Flurstücknummern. Auf der Kirchseite (das ist die Seite des Baches, auf der die Kirche steht) grenzten die Fluren hinten nicht direkt an die Geyersche Flur, deren Grenze der Lehmbach / das Rote Wasser war, sondern an den LehmbachWald. Eine grobe Vorstellung über Umfang und Lage des Waldgebietes soll das Bild vermitteln. Während in östlicher Richtung der Bachlauf die Grenze darstellt, ist es von der Mordbrücke aus in westliche Richtung der Wegeverlauf Alte Geyersche Straße, dann in nördliche Richtung Grenzweg und Neuer Weg. Etwa parallel zu Niederzwönitz, entlang der Geyerschen Hochebene verlaufend, trifft der Weg in Richtung Günsdorf auf den Buchbergweg und führt weiter in Richtung Gifthütte und Greifensteine. Diese Wege stellen etwa die Grenze zwischen den Niederzwönitzer Bauernfluren und der Lehmbach-Waldung dar. Da nicht auf allen Landbzw. Wanderkarten die genannten Wegenamen verwendet werden, ist diese Beschreibung als Beispiel zu betrachten. Der genaue Grenzverlauf der Lehmbach-Waldung war mit Grenzsteinen markiert, von denen jedoch viele nicht mehr existieren. Bei einem Flurumgang 1999 wird an der Grenze zur Günsdorfer Flur so ein Stein gefunden, von dem Uwe Schneider in seiner Günsdorfer Chronik ein Bild zeigt. Der Stein wird beschrieben mit als „auf der Seite einen eingehauenen Triangel, das gewöhnliche Zeichen des Lehmbaches“. 8
Die Verwendung des Namens Lehmbach als Bachname ist seit vielen Jahrhunderten offiziell nicht mehr gebräuchlich und nur auf sehr alten Karten noch zu finden. Bei der Verwendung als Flurname wurde zur Vereinfachung der Zusatz Wald oder Waldung weggelassen, da man davon ausging, dass es eindeutig war, ob von einem Bach, der jetzt Rotes Wasser hieß, oder von einem Waldstück gesprochen wurde. Aber auch dieser Flurname wird auf neueren Karten meist vergeblich gesucht. Auf einem Flurstück in der Lehmbach-Waldung (Flurstück Nr. 969) stand eine Hütte, die sogenannte Torfhütte. Diese diente den Arbeitern als Stützpunkt beim Torfstechen. Das Flurstück grenzte direkt an den Bachlauf. Torf war einst ein begehrter Rohstoff, der in einem Torfstich, den es auch in diesem Waldgebiet gab, mit viel Mühe gewonnen wurde. Die genaue Lage der Hütte dürfte heute schwer nachweisbar sein. 10 Um die eingangs aufgeworfene Frage zu beantworten: Im Lehmbach wachsen doch Schwamme, aber nicht im Wasser, sondern auf Waldboden.
Durch die Schaffung zusammenhängender Feldund Waldfluren sowie die Änderung der Besitzverhältnisse nach dem 2. Weltkrieg ist zweifellos viel altes Wissen über Grenzverläufe abhandengekommen. Aber alte Flurund Wegenamen sind Kulturgut, die leider mehr und mehr in Vergessenheit geraten. Wer diese Namen in seinen Sprachschatz übernimmt und verwendet, hilft kulturelles Wissen zu erhalten.
Für die Hinweise zu Quellen und einen informativen Gedankenaustausch bedanke ich mich bei Hans-Peter Auerswald, Brünlos, Manfred Hanisch, Zwönitz und Jürgen Kahl, Niederzwönitz.
Quellen:
7 siehe diverse Beispiele in: HStA Dresden, Bestand 12613 Gerichts bücher, Gerichtshandelsbücher AG Zwönitz Nr. 058 bis Nr. 064, Digitalisate
8 ebenda S. 33, Zwönitz 2015; primäre Quelle: Privatarchiv Ullmann, Grenzfestlegungsprotokoll vom 10.05.1791
9 openstreetmap-Karte, bearbeitet vom Autor
10 Landratsamt Erzgebirge, Abteilung 4, Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung, Menselblatt 8 der Flur Niederzwönitz, Darstellung von Informationen mit Erlaubnis-Nr. 2025-00817 vom 24.03.2025, nach Sächsischen Vermessungsund Katastergesetz – SächsVermKatG
