Die bereits in der Stadtratssitzung am 27. Juni 2023 beschlossene Polizeiverordnung der Stadt Zwönitz ist seit dem 1. Januar in Kraft getreten. In dieser Vorschrift legt der Stadtrat Regelungen fest, wie umweltschädliches Verhalten, Lärmbelästigungen und andere öffentliche Beeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert werden sollen. Die Polizeiverordnung ist auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Rathaus“ unter dem Punkt „Ortsrecht“ zu finden. Eine wesentliche Neuerung ist, dass Hunde ab sofort nicht nur in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sondern auch auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine zu führen sind. In die neue Polizeiverordnung wurden nun auch Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerken aufgenommen. Somit dürfen Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerke nur noch aus Anlass von Stadt-, Dorf-, Schul- und Vereinsfesten erteilt werden.