Neues Jahr  – neue Satzungen

Begeisterung liegt natürlich nicht in der Luft, wenn es heißt, die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung werden erhöht. „Kinderbetreuung darf den Eltern gar kein Geld kosten.“, ist bei dieser Thematik eine Meinung. „Wir können froh sein, dass wir bei uns im Vergleich mit anderen (Bundes)Ländern so wenig bezahlen.“, eine andere.

Fakt ist, die Elternbeiträge basieren in Sachsen auf durchschnittliche Personal-und Sachkosten des Vorjahres. Das Land schreibt eine Elternbeteiligung wie folgt vor:

  • bei Krippen mindestens 15 und  höchstens 23 Prozent,
  • bei Kindergärten  für die Zeit vor dem Schulvorbereitungsjahr mindestens 15 und höchstens 30 Prozent
  • bei Kindergärten im Schulvorbereitungsjahr und Horten höchstens 30 Prozent

 

Die nüchternen Zahlen im Vergleich zum Jahr 2018 sehen wie folgt aus.

Betreuungsart

Vollzeitplatz

Kosten 2018 in €

Kosten 2019 in €

Steigerung in %

Krippe

9 Std.

1.259,23

1.365,31

8,42

Kindergarten

9 Std.

  559,66

568,88

1,65

Hort

6 Std.

  302,22

307,19

1,64

 

Den Löwenanteil von 50% trägt bei diesen genannten Kosten weiterhin die Stadt Zwönitz, den Rest bezuschusst das Land Sachsen. Die letzte Anpassung der Elternbeiträge erfolgte im Bereich der Kinderkrippe 2018 und im Bereich des Kindergartens/ Hortes 2016. Das Ringen um die neuen Beiträge wurde sich wieder nicht leicht gemacht. Die Verwaltung hat versucht, alle Beteiligten mitzunehmen. Die nun vorliegende Fassung der Elternbeitragssatzung wurde mit den von allen Eltern gewählten Elternräten und in den Ausschüssen ausgiebig diskutiert. Der Kompromiss lautet: an den gestiegenen Personalkosten werden die Eltern beteiligt. Die gestiegenen Sachkosten werden nicht übertragen.  Die Beitragssatzung und die damit ebenfalls zusammenhängende Betreeungssatzung wurden im letzten Stadtrat des Jahres 2020 am 8. Dezember im Saal des „Löwen“ in Hormersdorf beschlossen und gelten seit dem 1. Januar dieses Jahres. Im Folgenden sehen Sie exemplarisch die festgelegten Beiträge pro Monat für Kindergarten, Kinderkrippe und Hort. Eine detaillierte Auflistung ist online auf der Website der Stadt unter https://www.zwoenitz.de/rathaus/stadtverwaltung/ortsrecht abzurufen.

Kindergarten: 9 Stunden

Familie

Alleinerziehend

1. Kind

120,98 €

108,88 €

2. Kind

72,59 €

65,33 €

3. Kind

24,20 €

21,78 €

    

 

Kinderkrippe: 9 Stunden

Familie

Alleinerziehend

1. Kind

233,49 €

210,14 €

2. Kind

140,09 €

126,08 €

3. Kind

46,70 €

42,03 €

 

Hort:7 Std. mit Hausaufgabenbetreuung

 

Familie

Alleinerziehend

 

1. Kind

82,57 €

74,31 €

 

2. Kind

49,54 €

44,59 €

 

3. Kind

16,51 €

14,86 €

 

        


Die Gratwanderung mit den von den BürgerInnen teilweise erbrachten Finanzen vernünftig und für möglichst Viele zufriedenstellend umzugehen, ist  gerade in dieser extremen Krisenzeit schwer. Wir erleben momentan, dass die Betreuung der Kinder auf die Eltern fast überall ganztags zurück übertragen wird. Die Finanzierung der Beiträge ist im Moment noch aufgrund fehlender Aussagen durch Bund und Länder ungeklärt. Natürlich wird danach gestrebt, nur Beiträge für die Zeit zu erheben, in der Kinder wirklich betreut wurden, wie z.B. in der Notbetreuung. Wie sich die aktuelle Corona-Situation auf die Beiträge 2022 auswirken wird, bleibt offen. Jeder einzelne Bürger ist unterschiedlich von der Pandemie betroffen. Vieles ist ungewiss. Daher bleibt nur die Möglichkeit,  immer wieder um Verständnis zu bitten und den Weg der Kommunikation zu suchen.

Die Verwaltung bemüht sich um Transparenz und darum, ALLE Aufgaben im Auge zu behalten. Diese sind wie bei fast allen Bürgerinnen und Bürgern nicht weniger, aber anders geworden.

Um noch einmal zum Satzungsthema zurückzukehren: Ebenfalls in dieser Dezembersitzung wurde die geltende Hauptsatzung angepasst. Die Hauptsatzung ist das „Grund- und Verfassungsstatut der Gemeinde“ und ergänzt das Gemeindeverfassungsrecht der Sächsischen Gemeindeordnung durch spezielle örtliche Regelungen.
Zunehmend musste die Verwaltung, insbesondere im letzten Jahr, feststellen, dass bei der Gewinnung von Fachkräften (gerade im Kita-Bereich) der Zeitraum zwischen Ausschreibung, Führen von Bewerbungsgesprächen und der finalen Entscheidung durch das Gremium der Stadt Zwönitz zu lang ist. Oft ziehen aussichtsreiche und fachlich versierte Bewerber ihre Bewerbung vor Gremienbefassung zurück, weil sie bei anderen Arbeitgebern eine schnellere Einstellungszusage erhalten haben. Um nun schneller aussichtsreichen Kandidaten eine Zusage zu erteilen, wurde die Zuständigkeit des Bürgermeisters bei Stellen bis Entgeltgruppe S8a erweitert. Die Satzungsänderung kann ebenfalls  unter https://www.zwoenitz.de/rathaus/stadtverwaltung/ortsrecht eingesehen werden.