– Welche Möglichkeiten gibt es in Zwönitz für Jugendliche unter 18 Jahren eine Disko zu besuchen oder sich ein einem eigenen
Raum zu treffen?
– Wem gehören die Gebäude am Bad Guter Brunnen und kann die Stadt gegen deren Verfall etwas unternehmen?
– Stimmt es, dass die Verwaltung sich gegen neue Fundamente an der Fuchsbrunnbrücke ausgesprochen hat?
– Gibt es neue Erkenntnisse zum Windkraftwerk in Niederzwönitz und Kühnhaide?
– Wie ist der aktuelle Stand zum Projekt Aqua, Fitness und Sauna?

Diese Fragen beschäftigen Zwönitzer Bürger, die die Einwohnerfragestunde in der Stadtratssitzung am 23. Januar 2024 im Brauereigasthof nutzten, um diese an den Stadtrat und Bürgermeister zu stellen. Sicher für viele interessant nun hier die Antworten:

Disko und Treff für Jugendliche unter 18 Jahren?

Die Stadt Zwönitz versucht mit vielen großen Festen, Tanzmöglichkeiten auch für unter 18- jährige zu schaffen. Privatveranstalter in diese Richtung gibt es in Zwönitz nicht. Das noch unter das Jugendschutzgesetz fallende „Klientel“ dürfte es in Bezug dahin auch weiterhin schwer haben. Die Verantwortung und die damit verbundenen Auflagen wären für einen Privatanbieter sehr hoch. Allerdings gibt es in Zwönitz sehr engagierte Vereine, insbesondere auch im Jugendbereich. Vereinsinterne Veranstaltungen, so hört man es in Vereinsberichten, bieten Treff- und Tanzmöglichkeiten an. Die Stadtverwaltung bietet aktuell keine Räume für Treffmöglichkeiten an. Man braucht für derartige Nutzungen einen Verantwortlichen, der sich um Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit kümmert. Die erlaubte Personalgrenze für „freiwillige Aufgaben“ der Verwaltung ist bislang schon mehr als ausgereizt durch Feste, Bädern, Museen, Vereinsunterstützungen uvm. Dennoch gibt es genug Institutionen, die Kindern und Jugendlichen Angebote und auch Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Dazu gehören u.a. das Mehrgenerationenhaus der Johanniter, Kirchgemeinden und das neu gegründete „Mittendrin“ im Innenstadtbereich durch den Verein Zwönitz Miteinander e.V.

„Schandfleck“ am Bad Guter Brunnen – wie kann eingegriffen werden?

Kurz: Gar nicht. Als Verwaltung kann an Privateigentum nicht baulich eingegriffen, sondern nur mahnend der Zeigefinger gehoben werden. Allerdings hat die Stadt im Flächennutzungsplan dieses Gebiet als Sonderfläche für Freizeitgastronomie- und Gesundheits – angebote ausgewiesen. Das Gebäude und der Pavillon am Bad Guter Brunnen gehören einer Immobilienfirma, die kein Interesse hat, diese zu sanieren. Da die Erschließung schwierig ist, sind Ideen, die Interessenten entwickelt haben, bisher leider noch nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Die Stadtverwaltung wird aber die Firma erneut kontaktieren und auf den maroden Zustand hinweisen.

Fuchsbrunnbrücke – verhindern marode Fundamente die Sanierung?

Die ursprüngliche Planung sah keine größeren Eingriffe an den Fundamenten vor. Im Zuge eines Baugrundgutachtens wurde jedoch festgestellt, dass das dort vorhandene saure Wasser die Fundamente zersetzt. Nun gibt es zwei Varianten, dieses Problem zu lösen: Ertüchtigung oder Ersatz. Beides ist möglich. Die bereits bewilligten Fördermittel aus dem Radwegebau werden vom Land Sachsen nicht aufgestockt. Möchte man für die Fundamentsanierung Fördermittel aus dem Topf des Denkmalschutzes haben, darf man die vorhandene Bausubstanz nicht vernichten. Die Stadtverwaltung arbeitet deshalb eng mit der Denkmalbehörde zusammen, um zusätzliche Fördermittel für den denkmalpflegerischen Mehraufwand zu erhalten. Ziel ist es, diesen Antrag noch im Februar einzureichen. Nur wenn dieser zweite Antrag genehmigt wird, kann man mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.

Gibt es neue Erkenntnisse zum Thema Windräder in Niederzwönitz und Kühnhaide?

Die Firma, die die Windkraftanlage in Niederzwönitz/ Dorfchemnitz betreiben möchte, hat beim Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde einen Antrag auf eine immissions- schutzrechtliche Genehmigung gestellt. Die Stadtverwaltung hat entsprechend dem einstimmigen Beschluss vom Technischen Ausschuss am 14. November 2023, die Voruntersuchungen zur Überplanung des betroffenen Gebietes beauftragt. Mit Ergebnissen wird Ende Februar gerechnet. Danach kann der Stadtrat über das weitere Vorgehen entscheiden.

Wie ist der aktuelle Stand zum Projekt Aqua, Fitness und Sauna?

Der Wille, diesen Komplex zu bauen, ist immer noch ungebrochen. Allerdings haben sich die Bedingungen seit 2019 verändert. Die 2019 fördertechnisch bewilligten Kosten sind im Haushalt der Stadt Zwönitz fest verankert. Da wir aber in einer inflationären Zeit leben, muss die damalige Kostenplanung noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Das passiert gerade über die beauftragen Planungsbüros. Bis Ende Februar soll das Ergebnis vorliegen. Sind die Kosten im geplanten Haushaltsrahmen, kann es mit der Ausschreibung von Leistungen und dem Bau in diesem Jahr losgehen. Wenn die Kosten außerhalb dieses Rahmens liegen, muss der Stadtrat über die überplanmäßigen Kosten entscheiden.

Weitere Themen im Stadtrat

Nach der Beantwortung der Bürgeranliegen stieg der Rat in die weitere Tagesordnung ein. Zunächst sorgte der Jahresabschluss 2022 der Städtischen Wohnungsgesellschaft für etwas Diskussion. Ein Teil des ausgewiesenen Gewinns sollte entsprechend Antrag der LINKEN in den städtischen Haushalt überführt werden. Im Jahr 2022 wurde das ehemalige Vieleu-Gebäude saniert. Der ausgewiesene Gewinn war angestrebt, um die Kreditaufnahme für diese Baumaßnahme zu minimieren. Hierfür wurden die Werterhaltungsmaßnahmen in den restlichen Gebäudebestand der SWG minimiert. Nach Abschluss der Bauarbeiten legt aber nun die Gesellschaft wieder den Fokus auf erhöhte Werterhaltungsmaßnahmen, die allen Mietern zugutekommen sollen. Nach der Erläuterung der wirtschaftlichen Aspekte sowohl des Stadtrates und Chefs der Wohnungsgenossenschaft Tim Schneider und Bürgermeister Wolfgang Triebert, wurde einstimmig der Jahresabschluss bestätigt und der Antrag auf Gewinnausschüttung abgelehnt. Es folgten die Entlastung des Aufsichtsrates und die Bestätigung des Wirtschaftsplanes für 2024. Auf dem Weg zu alternativen Energien werden immer mehr Investoren auf diesem Sektor aktiv und suchen Flächen zur Umsetzung ihres Geschäftsmodelles. So auch die Kyon Energy Solutions GmbH aus München, die gerne in Niederzwönitz eine Batteriespeicheranlage betreiben möchte. Beantragt wurde ein Bauvorbescheid zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit so einer Anlage. Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Stadtrat verweigert, da es sich beim beabsichtigten Grundstück um Ackerland handelt, eine solche technische Anlage das Landschaftsbild negativ beeinflussen würde und das Baufeld genau in jenem Bereich liegt, welcher aktuell im Auftrag der Stadt beplant wird. Zustimmung gab es noch bei Baulos-Vergaben an der Austelvilla, einer Bauvoranfrage zum Wiederaufbau einer vorhandenen Scheune als Wohnhaus in Dorfchemnitz, die Annahme von Spenden und der Wahl des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl 2024. Außerdem wurde die Vergabe einer zu 100% geförderten Entwicklungsleistung “Erweiterung des ERZmobil Systems zur Integration autonom verkehrender Fahrzeuge“ an die Firma IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr beschlossen.