Die ehrenamtliche Arbeit der Ratsmitglieder von Zwönitz wird oftmals kaum wahrgenommen, denn die öffentlichen Stadtratssitzungen werden kaum von Bürgern besucht und die Einwohnerfragestunde nur selten genutzt, um Fragen zu stellen. Positiv interpretiert bedeutet das, dass im Allgemeinen den Zwönitzer Bürger kaum kommunalpolitische Themen quälen. Ist jedoch der Zuschauerraum weit über die vorhandenen Sitzplätze hinaus gefüllt, gibt es Tagesordnungspunkte, die Bürger berühren und bei denen es (Er)Klärungsbedarf zu geben scheint. So auch zur Stadtratssitzung am 23. März 2024 im Brauerei Gasthof. Rund 30 Gäste waren anwesend. In der Einwohnerfragestunde wurden Fragen zum geplanten Straßenbauvorhaben rund um den Steinweg gestellt.

Ausbau Steinweg

Der Steinweg weist zwar an einigen Stellen einen unbefriedigenden Zustand auf, doch die eigentlichen Probleme liegen unter der Straßendecke. Hier befindet sich die Hauptwasserleitung, welche halb Zwönitz mit Trinkwasser versorgt. Diese über 40 Jahre alte Asbestleitung muss vom Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge (ZWW) dringen ausgetauscht werden. Außerdem stellt der ZWW im Zuge des grundhaften Ausbaus der Grünhainer Straße sein Mischsystem in ein Trennsystem um. Aktuell laufen Schmutz- und Regenwasser in einem Sammler bis nach Thalheim in die Kläranlage. Durch das neue Trennsystem wird künftig das saubere Regenwasser direkt in den Bach und nur noch das Schmutzwasser in die Kläranlage geleitet. Da der im Steinweg vorhandene Mischwassersammler in die Grünhainer Straße entwässert, muss somit auch dort ein Trennsystem aufgebaut werden. In den bisherigen Sammler darf dann nur noch Schmutzwasser eingeleitet werden und für das Regenwasser muss ein neuer Sammler im Straßenkörper verlegt werden. Dies bietet auch den Anwohnern der Pfarrer-Löscher-Straße die einmalige Möglichkeit, kostengünstig ihr privates, ebenfalls 40 Jahre altes Abwassersystem gemeinsam mit dem ZWW zukunftsfähig zu gestalten. Deshalb wird der ZWW in den nächsten Wochen auf die Anwohner zukommen und entsprechende Gespräche führen. Unabhängig davon sind auch Firmen unterwegs, die eine Anbindung ans Glasfasernetz anbieten und auch die Fernwärme prüft gerade, ob entsprechende Leitungen in den Steinweg verlegt werden können, wenn die Straßendecke einmal entfernt ist. Jeder Grundstückseigentümer muss nun darüber nachdenken, was er umsetzten (lassen) will. Alle genannten Maßnahmen haben zur Folge, dass von der jetzigen Straße nicht mehr viel übrigbleibt. Daher ist es ein Segen, dass die Stadtverwaltung Fördermittel für die grundhafte Sanierung der Straße einwerben konnte, so dass gleichzeitig mit dem Verlegen der Medien auch ein neuer Straßenaufbau erfolgen kann. Neben einer Verbreiterung einiger Engstellen ist auch die Errichtung eines Gehweges zur sicheren Anbindung in Richtung Schule/Innenstadt und eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit umweltfreundlicher LED-Technik geplant. Verständlich bei so vielen Änderungen und Herausforderungen ist dann auch die Aufregung der Anwohner. Doch einige Fragen, wie zum Beispiel nach Zugänglichkeit der Grundstücke während der Bauphase, können erst zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden, wenn dann die bauausführende Firma feststeht und entsprechende Vorschläge für den Bauablauf unterbreitet hat.

Zukunft Begegnungsstätte MITTENDRIN

Emotional war ebenfalls der erste Tagesordnungspunkt nach der Einwohnerfragestunde. Hier ging es um die Bezuschussung des Treffs „MITTENDRIN“ in der Innenstadt, welcher vom Verein „Zwönitz Miteinander e.V.“ betrieben wird. Um diese Begegnungsstätte ein weiteres Jahr erhalten zu können, hat der Verein einen Antrag auf Bezuschussung in Höhe von 9.600 EUR aus dem im städtischen Haushalt bereitgestellten Bürgerbudget gestellt. Kurz zur Historie: Die Idee des Treffs entstand 2022 im Workshop „Lebendige Innenstadt“, zu dem die Stadt Zwönitz im Rahmen des Förderprogramms „Kleinstadtakademie“ eingeladen hatte. Hintergrund war das Ziel, etwas gegen den wachsenden Leerstand bei den Geschäften zu tun. Bei diesem Workshop, an dem verschiedene Bevölkerungsgruppen teilnahmen, wurde deutlich, dass sich die Zwönitzer einen kommerzfreien Treff im Zentrum der Stadt wünschen. In diesem Prozess fand man den geeigneten Ort schließlich im Haus am Mühlberg 1. Dort gab es mit dem ehemaligen „Afterwork“ eine leerstehende Bar. Um ausreichend Platz zu haben, wurde die Wand zum benachbarten, ebenfalls leerstehenden ehemaligen Textilladen, durchbrochen. Mit sehr viel Eigeninitiative und Unterstützung von Jugendlichen, ukrainische Familien und Zwönitzer Firmen entstanden sehr gemütliche Räume. Seit dem Sommer 2023 stehen die Türen des „MITTENDRIN“ nun für alle Zwönitzer Bürger offen und der Treff erfährt sehr gute Resonanz. Für das erste Jahr war die Finanzierung der Mietkosten durch Fördermittel gesichert. Ab Juni jedoch ist die weitere Finanzierung offen. Entsprechend groß war die Hoffnung der Vereinsvorsitzenden Katrin Mulcahy auf die Sitzung des Zwönitzer Stadtrates. Dort lag ein Beschlussvorschlag des Bürgermeisters vor, der das Geld für die Kaltmiete für zwölf Monate aus dem Bürgerbudget vorschlug. In einer Stellungnahme hatte sich Lukas Groß von der AfD-Fraktion jedoch gegen die Unterstützung ausgesprochen. Er schreibt, dass der Verein nie einen Hehl aus seiner politischen Ausrichtung am linken Rand des demokratischen Spektrums gemacht hätte. Dieser Behauptung trat die Vereinsvorsitzende Kathrin Mulcahy entschieden entgegen. „Wir sind ein gemeinnütziger Verein, daher sind wir parteipolitisch neutral“. Weiterhin führte sie aus, dass sie und auch der Verein für Werte wie Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit einstehe. Das sei aber menschlich und habe nichts mit einer parteipolitischen Ausrichtung zu tun. Die CDU-Fraktion stellte im Zuge der aufgekommenen Diskussion die Summe des Zuschusses auf den Prüfstand. Das Bürgerbudget ist Geld, das engagierten Zwönitzern bei der Umsetzung guter Ideen zur Verfügung gestellt werden soll. Da nur 10.000 EUR im Topf sind, solle zunächst erst einmal nur die Hälfte dem Verein zugesprochen werden, um anderen Projektideen bürgerliche Engagements noch eine Chance für eine Beantragung zu lassen. Eine Ausschreibung dafür solle die Verwaltung entsprechend publizieren. Final entschied sich der Stadtrat dann, einem Antrag der Freien Wähler zu folgen und das Thema in die nichtöffentliche Vorberatung des Finanz- und Verwaltungsausschusses und des Ausschusses für Kultur, Bildung, Sport und Soziales zu verweisen, bevor der Stadtrat endgültig darüber entscheidet. Die weiteren Themen der öffentlichen Sitzung waren dann wieder eher sachlicherer Natur.

Lärmaktionsplan

Eine erhebliche Zahl von Bürgern ist in ihrem Wohnumfeld von Lärmeinwirkungen betroffen. Die EU hat es sich zum Ziel gesetzt, mit einer Umgebungslärmrichtlinie schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder diese zu mindern. Diese schreibt vor, dass die Lärmbelastung im Einwirkbereich von definierten Hauptlärmquellen nach europaweit einheitlichen Methoden zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen ist, dass die Öffentlichkeit über die Belastungen und die Auswirkungen informiert wird und dass auf der Grundlage der Lärmkarten Lärmaktionspläne aufzustellen sind. Auch für Zwönitz wurden solche Hauptlärmquellen identifiziert, nämlich die Staatsstraßen S 283 von Bahnhofstraße 25 bis Einmündung Am Windberg/Werner-von-Siemens-Straße sowie die Umgehungsstraße S258 von der Mittelanbindung Niederzwönitz bis Gemarkungsgrenze Stollberg (Goldene Höhe). Im Zuge der Lärmkartierung, die in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 2022 durchgeführt wurde, wurden diese Hauptverkehrsstraßen basierend auf der letzten amtlichen bundesweiten Straßenverkehrszählung 2015 in Lärmkarten erfasst und sind für jedermann in der interaktiven Karte des Umwelt-Datenportals iDA (https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida) einsehbar. Daran anschließend sind alle von der Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung mit der Lärmbetroffenheit in ihrem Gemeindegebiet aktiv auseinanderzusetzen. Der Öffentlichkeit ist dabei die Möglichkeit zu geben, sich mit Vorschlägen und Einwendungen am Prozess zu beteiligen. In der letzten Periode der Lärmaktionsplanung hat die Stadt 2018 bereits einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen beschlossen, da die ursächlichen Straßen in der Baulast des Freistaates stehen. Maßnahmen zum Lärmschutz aufgrund eines kommunalen Lärmaktionsplans könnten daher nur von der Straßenbaubehörde des Landes Sachsen umgesetzt werden. Aufgrund des allgemein immer schlechten werdenden Zustandes der Staatsstraßen in Zwönitz darf bezweifelt werden, ob neben der allgemeinen Instandhaltung der Staatsstraßen darüber hinausgehende Maßnahmen zum Schutz vor Lärmbelästigung durchsetzbar wären. Das zeigt auch das Ergebnis zweier Petitionen an den sächsischen Landtag, zur Forderung von Lärmschutzmaßnahmen an der S258 oberhalb der Zwönitzer Gasse, die erfolglos geblieben sind. Hier haben mehrere Anwohner wiederholt beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Schallschutzmaßnahmen gefordert. In diesem Verfahren wurde festgestellt, dass der Freistaat Sachsen als Straßenbaulastträger seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist. Eine Rechtsgrundlage für Forderungen zur Durchführung von zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen besteht demnach nicht. Aufgrund der innerstädtischen Lage mit begrenzten Möglichkeiten der Umgestaltung erscheint zur Lärmreduzierung vor allem die regelmäßige Fahrbahnunterhaltung zielführend. Hierzu ist die Verwaltung in regelmäßigem Kontakt mit der Straßenbauverwaltung mit Forderungen zur Verbesserung des Fahrbahnzustandes. Für die Stadt Zwönitz sind durch die örtliche Situation mit ihren technischen Parametern, den verkehrstechnischen Besonderheiten und den rechtlichen Zuständigkeiten sinnvolle und umsetzbare Lösungen zur Verkehrslärmreduzierung infolge einer Lärmaktionsplanung nicht ersichtlich. Daher hat der Stadtrat beschlossen, die Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmeplan durchzuführen, da keine realisierbaren Maßnahmen für das Gebiet von Zwönitz zur Verringerung des Verkehrslärmes technisch umsetzbar sind. Zudem befasste sich der Stadtrat mit einem Verkauf eines Flurstückes, der Feststellung des Jahresabschlusses 2020, dem Umgang mit Wahlwerbung im Zwönitzer Anzeiger, Überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von Reinigungsleistungen in der Grundschule und Turnhalle Dorfchemnitz und baulicher Anpassungen im Feuerwehrgerätehaus Kühnhaide sowie einer Vielzahl von Bauthemen, wie die Vergabe der Bauleistung „Ausbau der Stollberger Straße, 2. Bauabschnitt“, die weitere Verfahrensweise zu den eingegangenen Widersprüchen zur Aktualisierung der Bestandsverzeichnisse und Widmung der Ortsstraße „Speicherstraße“.