Neuste Studien beweisen: die Gebärfreudigkeit der Deutschen ist so niedrig wie seit über zehn Jahren nicht mehr. Sind vor allem Großstädte besonders betroffen, hat auch der ländliche Raum mit fehlendem Nachwuchs zu kämpfen. Die Stadt Zwönitz hat bereits 2019 mit der Einführung der „Zwönitzer Familienförderung“ eine erhebliche Erleichterung und einen Anreiz für angehende Familien geschaffen. Ziel damals wie heute ist es, den familiären Zusammenhalt durch gemeinsame Erlebnisse zu stärken und Familien mit mehreren Kindern zu unterstützen. Ein Wunsch der Zwönitzer Stadtratsmitglieder im Rahmen der letzten Sitzung im März war bei dem Tagesordnungspunkt „Familienförderung“ noch einmal zu publizieren, wer dies in Zwönitz in Anspruch nehmen kann. Diesem Wunsch kommen wir hiermit gerne nach. Die Zuwendungen knüpfen an die Erteilung des Sächsischen Familienpasses an. Zuwendungsempfänger dafür sind:
– Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
– Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
– Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, die zum Antragszeitpunkt des Erstantrages in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Zwönitz haben. Die Förderung wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes unter den genannten Voraussetzungen gewährt. Zusätzlich erhalten die Zwönitzer Familien für jedes berechtigte Kind
– „Zwönitzer“ Wertgutscheine als Sachleistung von je 5 EUR pro Monat
– Eine ermäßigte 12er Eintrittskarte für ein Freibad der Stadt Zwönitz (für 12 Monate)
– Kostenfreien Eintritt in die Museen der Stadt Zwönitz
– Erlass des Elternbeitrages KiTas für das dritte sowie jedes weitere Kind, wenn mindestens drei Kinder der Familie eine Zwönitzer Kindereinrichtung besuchen. Im Jahr 2023 haben insgesamt 94 Familien diese Förderung in Anspruch genommen.