
Angesichts des vorliegenden Entwurfs des Regionalen Planungsverbandes bezüglich der Ausweisung von großflächigen Windenergiegebieten in und um Zwönitz sagt der Stadtrat einstimmig „Nein“. Das klare Votum erfolgte in der öffentlichen Sitzung am 30. Juni 2026 parteiübergreifend, da sich keine Stadträtin und kein Stadtrat vorstellen mochte, wie unser schönes Erzgebirgspanorama aussehen würde, wenn sich rund um Zwönitz in den vorgeschlagenen Gebieten auf insgesamt 789 Hektar bis zu 49 Windräder drehen würden, jedes größer als der Geyrische Fernsehturm.
Allein um den bei Wanderern und Heimatfreunden beliebten Schatzenstein könnten im Staatsforst 15 Windräder entstehen und das Landschaftsbild Richtung Erzgebirgskamm zerstören (Visualisierung auf der Titelseite). Dem Streitwald drohen 10 Windräder, dem Wald nahe der Fuchsbrunnbrücke 7 und dem Christelgrund weitere 3. Dabei lehnt die Stadt die Errichtung von Windenergieanlagen in geschlossenen Waldgebieten generell ab. Nach Auffassung des Stadtrates stehen die vorgesehenen Ausweisungen in Konflikt mit dem Naturund Landschaftsschutz und führen zu erheblichen Eingriffen in bestehende Waldökosysteme.
Ähnlich kritisch bewertet die Stadt das Windenergiegebiet bei Niederzwönitz und Dorfchemnitz. Dort könnten nach dem vorliegenden Planentwurf auch in der Feldflur 8 Windräder gebaut werden. Dies steht im krassen Widerspruch zu den bisherigen kommunalen Planungen für dieses Gebiet. Hier bleibt zu hoffen, dass der städtische Bebauungsplan bis Jahresende Rechtskraft erlangt und somit lediglich drei Windräder hinter dem Rinderstall gebaut werden dürfen. Gelingt dies nicht, hätten die Ausweisungen im Regionalplan Vorrang. Zudem unterstützt die Stadt die beantragte Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes „Rosental–Heiliger Wald“, in dem Windenergieanlagen künftig ausgeschlossen werden sollen.
Mit ihrer Stellungnahme fordert die Stadt Zwönitz den Regionalen Planungsverband auf, die vorgebrachten Einwendungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Stadtrat spricht sich gegen die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern in Kühnhaide aus
Keine Einigkeit herrschte beim Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von fünf Einfamilienhäusern in Kühnhaide.
Ein privater Investor hatte beantragt, auf einer rund 0,6 Hektar großen Fläche hinter der bestehenden Bebauung an der Dittersdorfer Straße ein kleines Wohngebiet in zweiter Reihe zu entwickeln. Bereits im Vorfeld war das Projekt in Kühnhaide intensiv diskutiert worden – insbesondere aufgrund der bekannten Wasserproblematik im Bereich der geplanten Erschließung sowie der Sorge einiger Anwohner, die eine zusätzliche Bebauung ablehnen. Der Ortschaftsrat Kühnhaide hatte sich zuvor mit drei Stimmen dafür und drei Stimmen dagegen nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können. Auch die im vergangenen Jahr geforderte Vorlage eines Konzepts zur Oberflächenwasserbewirtschaftung konnte die Zweifel vieler Beteiligter nicht vollständig ausräumen. Zwar wurde das Vorhaben inzwischen deutlich verkleinert und die geplante Fläche reduziert, dennoch blieben Fragen zur Wasserführung und zu möglichen Auswirkungen auf die bestehende Bebauung bestehen.
Beantragt war das Projekt über die Sonderregelungen des sogenannten „Bauturbos“. Die Anwendung dieser Ausnahmeregelung setzt jedoch die ausdrückliche Zustimmung der Kommune voraus. Trotz positiver Stellungnahmen der Landesdirektion, des Landratsamtes und des Regionalen Planungsverbands zur grundsätzlichen städtebaulichen Machbarkeit entschied der Stadtrat mit knapper Mehrheit gegen das Vorhaben. Für den Investor bedeutet dies, dass die geplante Entwicklung des Wohnbaustandortes in Kühnhaide vorerst nicht umgesetzt werden kann
