
Insgesamt zwölf öffentliche Tagesordnungspunkte standen in der Augustsitzung des Stadtrates im Buntspeicher zur Beratung und Beschlussfassung an. Alle Beschlüsse wurden einstimmig oder mit Mehrheit gefasst. Beschlossen wurden unter anderem der Jahresabschluss 2025 der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Zwönitz sowie die Entlastung des Aufsichtsrates. Außerdem stimmte
der Stadtrat einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für eine Terrassenüberdachung in der Matthes-Enderlein-Straße zu. Der Bericht über den Erfüllungsstand des städtischen Haushaltes zum 30. Juni 2026 wurde zur Kenntnis genommen. Zudem wurde die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten beschlossen.
Ein weiterer Punkt war die Anpassung der Kosten in der Kindertagespflege. Für die vier Zwönitzer Tagesmuttis, die jeweils bis zu fünf Kinder im Alter von ein bis drei Jahren betreuen, wurde die laufende Geldleistung rückwirkend zum 1. Januar 2026 neu festgesetzt. Bei einer neunstündigen Ganztagsbetreuung steigt sie je nach Betreuungsort auf 936,77 Euro bzw. 958,87 Euro monatlich. Grund für die
Anpassung sind gestiegene Förderleistungen und ein höherer Sachaufwand.
Ein über einen langen Zeitraum kommunizierter Punkt, war die Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten der städtischen Turnhallen. Bereits 2022 hatte sich der Stadtrat mit einer angemessenen Beteiligung befasst. Nachdem die ursprünglich vorgesehene Regelung für gemeinschaftlich genutzte Hallen nicht umgesetzt und die Beteiligung für 2025 und 2026 ausgesetzt worden war, wurde nun ein einfacheres und besser planbares Verfahren beschlossen. Ab 2027 zahlen die Vereine zunächst 1,00 Euro je Nutzungsstunde einschließlich Umsatzsteuer. Jeweils im Folgejahr wird dieser Betrag entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Betriebskosten angepasst – sowohl nach oben als
auch nach unten. Die Vereine wurden in die Vorbereitung einbezogen und im Juli über das geplante Verfahren informiert. Damit bleibt die Beteiligung deutlich unter den tatsächlichen Kosten: Im Jahr 2024 lagen die durchschnittlichen Betriebskosten bei 43,17 Euro je Nutzungsstunde. Bei rund 10.836,5 dokumentierten Vereinsnutzungsstunden würde die Beteiligung zum Einstieg insgesamt rund 10.836,50 Euro betragen.
Bisher war die Nutzung der Wappen in der Hauptsatzung geregelt. Auf ministeriellen Hinweis wurde diese Nutzung aus der Hauptsatzung ausgegliedert und in einer eigenständigen Wappen- und Flaggensatzung zusammengeführt. Diese regelt künftig unter anderem die zulässige Verwendung, Genehmigungserfordernisse und Gebühren. In diesem Zuge wurde zudem die Dauerbeflaggung vor dem Rathaus mit Bundes-, Landes- und Zwönitzer Fahne mit Wappen beschlossen. Die entsprechende Zwönitzer Fahne mit Wappen wurde bereits bestellt. Da die Regelungen zum Wappen und zur Flagge künftig in der neuen Satzung enthalten sind, entfällt § 4 der Hauptsatzung zur Vermeidung von Doppelregelungen.
Die nächste Stadtratssitzung am 29. September findet im Saal der
Brauerei Zwönitz statt.
