Hinweise zur Durchführung der Bundestagswahl am 26.09.2021 unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Aufgrund der steigenden Inzidenz im Erzgebirgskreis sind für alle Beteiligten besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten, die Wählerinnen und Wähler werden um die Beachtung und Einhaltung der folgenden Forderungen des Hygieneschutzkonzeptes gebeten:

Achten Sie im Wahlraum und in ggf. entstehenden Warteschlagen vor dem Wahlraum auf die Einhaltung der Abstandsregel (1,5 m Abstand zwischen zwei Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören).

Während des Aufenthaltes im Wahlgebäude und im Wahlraum gilt eine Maskenpflicht. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen der vorgeschriebenen Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.

Am Zugang des Wahlraumes wird ein Handdesinfektionsmittel zur Benutzung durch den Wähler bereitgehalten.

Es wird empfohlen, zum Ausfüllen der Wahlunterlagen/Stimmzettel einen eigenen Kugelschreiber (keinen Bleistift oder Filzstift) mitzubringen.

In regelmäßigen Abständen wird durch den Wahlvorstand eine Flächendesinfektion der Tische und Wahlkabinen sowie regelmäßige Lüftung der Wahlräume vorgenommen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn es infolge der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Wahlraum zu Wartezeiten oder Verzögerungen kommen kann.

In diesem Zusammenhang verweist die Stadtverwaltung Zwönitz auf die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich oder elektronisch bis zum Freitag, den 24.09.2021 um 18.00 Uhr beantragt werden.

Die Wahl in den Wahllokalen wird am Wahltag im Einklang mit den aktuell geltenden Corona-Schutzvorschriften/Hygieneanforderungen stattfinden. Wahlvorgänge können sich deshalb in kleinerem Rahmen verzögern, mit Wartezeiten ist zu rechnen.

Die Ausübung des Wahlrechts ist für alle Wahlberechtigten unter Beachtung der jeweiligen Hygienemaßnahmen möglich, gegenwärtig wird eine Maskenpflicht für hinreichend erachtet.

In diesem Zusammenhang verweist die Stadtverwaltung Zwönitz auf die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Briefwahlunterlagen können mündlich oder schriftlich beantragt werden.

Zusätzlich können Sie im Rathaus der Stadt Zwönitz, Zimmer 8 die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen. Vor Ort können Wahlberechtigte außerdem direkt ihre Stimme für die Briefwahl abgeben.

Es wird empfohlen, zum Ausfüllen der Wahlunterlagen/Stimmzettel einen eigenen Kugelschreiber (kein Bleistift oder Filzstift) mitzubringen.

Das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Zwönitz ist in den folgenden Zeiten zu erreichen:

Montag

  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag

Freitag, 24.09.2021 zusätzlich

  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

  in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass in den Ortschaften Günsdorf und Lenkersdorf zur Bundestagswahl kein Wahllokal eingerichtet werden konnte, hier wird ebenfalls auf die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, hingewiesen.